Institut für Bayerische Geschichte
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Klaus Kopfmann: Die Religionsmandate des Herzogtums Bayern in der Reformationszeit (1522–1531)

01.01.2000

Nach dem bis heute wirksamen Urteil des Reformationshistorikers Leopold von Ranke hatte Bayern aufgrund seiner frühen Festlegung gegen die reformatorische Lehre wesentlichen Anteil an der politischen und konfessionellen Spaltung der deutschen Nation in der Neuzeit. Diese Festlegung fand ihren Niederschlag vor allem in den bayerischen Religionsmandaten der Jahre 1522, 1524 und 1531. Obwohl diese Mandate von großer Bedeutung sind, wurden sie bis heute weder nach wissenschaftlichen Kriterien vollständig publiziert noch die Hintergründe ihrer Entstehung hinreichend dargestellt.

Die moderne Edition dieser inhaltlich und zeitlich zusammenhängenden Religionsmandate einschließlich der Wiedertäufermandate von 1527 und 1531 ist nicht nur deshalb von Bedeutung, weil hier die Texte für Forschung und Lehre erstmals in einer handlichen und wissenschaftlich verlässlichen Ausgabe zur Verfügung gestellt werden. Es wird auch das Augenmerk auf die Entstehungsgeschichte der Mandate gelenkt: Sie waren in ein Umfeld eingebettet, das sowohl durch Reichstagsverhandlungen und Reichsabschiede als auch durch die konkreten religionspolitischen Maßnahmen in anderen Territorien gekennzeichnet war.

Durch überregionale Vergleiche mit dem religionspolitischen Vorgehen benachbarter Landesherren kann nun das Ausmaß der bayerischen Eigenständigkeit in der Kirchenpolitik genauer erfasst werden, als dies bisher möglich war.

Kopfmann, Klaus (Hg.), Die Religionsmandate des Herzogtums Bayerns in der Reformationszeit (1522–1531), München 2000.